ausgelöster Heimrauchmelder ohne erkennbaren Grund
Die Brandmeldeanlage wurde durch Wasserdampf ausgelöst – kein Eingreifen für die Feuerwehr notwendig
Wahrnehmerbarer Brandgeruch nach vermeintlichem Blitzschlag, Kontrolle der betroffenen Räumlichkeiten und der Dachkonstruktion mit Wärmebildkamera – ohne Feststellungen.
Anforderung der Drehleiter durch den Rettungsdienst zur patientenschonenden Rettung
Nachforderung der Drehleiter zu einer unklaren Rauchentwicklung aus einem Abbruchgebäude.
Wohnungsöffnung für die Polizei
Die Brandmeldeanlage wurde durch einen Versuch im Chemiesaal ausgelöst.
PKW mit Kraftstoffaustritt, Erstmaßnahmen durch die Feuerwehr, abschließende Maßnahmen wurden durch den Bauhof übernommen.
Ein Nachbar hörte einen Rauchmelder piepen und alarmierte die Feuerwehr, nach Öffnung und Kontrolle der Wohnung keine Feststellung.
Wohnungsöffnung für Polizei und Rettungsdienst
