Rauchmelder retten Leben

In der Bundesrepublik Deutschland sterben pro Jahr mehr als 600 Menschen durch Feuer und vor allem auch Rauch. Über 5.000 Menschen werden bei Bränden verletzt; die Sachschäden betragen Millionen. Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht.

Trotz gutem baulichen Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist letztlich niemand davor geschützt, daß nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann. Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder – so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird. Oft schwelen solche Brandherde über Stunden. Sind Möbel oder andere Gegenstände mit hohem Kunstoffanteil betroffen, entwickelt sich beim Verbrennen besonders giftiger Rauch.

Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregas das Bewußtsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren. Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten. Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefem Schlaf geweckt. So verschaffen Rauchmelder die nötige Zeit, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen.

Mindestschutz: (Gesetzliche Regelung in den entsprechenden Bundesländern)

In sieben Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Gesetzgebung baut auf die Norm DIN 14676 „Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung“ auf:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Sie sollten auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten. In jedem Fall sollten Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchwarnmelder möglichst zentral gelegen z. B. im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchwarnmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchwarnmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

Tipps für den Kauf

  • Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren.
  • Batteriebetriebene Geräte sollten schwache Batterien anzeigen (durchschnittliche Lebensdauer der Batterie: ca. ein bis drei Jahre).
  • Das Gerät sollte ein CE-Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen) oder einer internationalen Norm (BS 5446 Part 1 – Britischer Standard bzw. PrEN ISO12239 (1995) oder ISO/DIS12239) entsprechen.
  • Die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen.
  • Die Geräte sollten die Möglichkeit einer Vernetzung bieten.
  • Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien.