Person öffnete trotz Klingeln u. Klopfen die Türe nicht. Da ein med. Notfall nicht ausgeschlossen werden konnte wurde der Rettungsdienst und die Feuerwehr zur Türöffnung alarmiert. Gemeinsam mit den Kameraden der FW Berghofen wurde die Einsatzstelle angefahren. Vor Ort reagierte die Wohnungsinhaberin dann doch und öffnete die Türe, so dass ein Eingreifen der Feuerwehr nicht mehr notwendig war.
Über Hausnotruf verständigte eine ältere Dame die Rettungskräfte darüber, dass sie in der Wohnung gestürzt ist und nicht mehr selbstständig aufstehen kann. Da sie auf Grund der Umstände ihre Wohnungstüre dem Rettungsdienst nicht mehr öffnen konnte, wurde die Feuerwehr hinzugezogen.
Der Kommandant und der Leiter Ordnungsamt führten nach eine Besichtigung ein Gespräch hinter dem Feuerwehrhaus.
Ein Person, die gerade vorbeilief, kollabierte in unmittelbarer Nähe. Nach Ansprache wurde festgestellt, dass die Person nicht mehr atmete.
Ein Kamerad holte den Feuerwehr Notfallrucksack und den Defi.
Parallel begann die Herzdruckmassage und das Absetzen des Notrufes.
Der Defibrillator löste 3 mal einen Schock aus. Bei Eintreffen des Notarztes hatte der Patient wieder einen Kreislauf.
Im Krankenhaus war er wieder ansprechbar.
Unterstützung der Polizei und Sicherstellung des Brandschutzes.
Weil ein Nutzer des Hausnotrufes vergaß, seine tägliche Rückmeldung an die Hausnotrufzentrale zu geben, wurde von einem häuslichen Notfall ausgegangen und die FW Sonthofen zur Türöffnung alarmiert. Vor Ort stellte sich der o.g. Sachverhalt heraus und ein eingreifen war nicht mehr notwendig.
Auf Grund eines aktiv ausgelösten Hausnotrufes ohne Rückmeldung wurde die FW Sonthofen zur Türöffnung angefordert. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Alarm aus Versehen ausgelöst wurde. Ein Eingreifen durch die Feuerwehr war nicht mehr notwendig.
Ein PKW-Fahrer ist von der Fahrbahn abgekommen und in das Gleisbett neben der Bahnüberführung gefahren. Hier kollidierte der PKW mit der Ampelanlage des Bahnübergangs. Die Feuerwehr unterstütze bei der Erstversorgung und der Verkehrsregelung.
Eine Bewohnerin setzte nach einem häuslichen Sturz den Notruf über den „Hausnotruf“ ab.Da sie nicht mehr selbstständig aufstehen und damit auch nicht mehr die Türe öffnen konnte wurden wir zur Wohnungsöffnung alarmiert. Die Türe wurde schadensfrei geöffnet und der Rettungsdienst konnte die Patientin versorgen.