B BMA #B1715#Meldeanlage#Rauchwarnmelder

Auf Grund eines ausgelösten privaten Rauchwarnmelders wurden wir alarmiert. Bei Eintreffen war der Wohnungsinhaber nicht vor Ort und die Wohnungstüre musste zur weiteren Abklärung gewaltsam geöffnet werden. Grund für die Auslösung ist vermutlich in der Verschmutzung des Rauchwarnmelders zu suchen. Während des laufenden Einsatzes traf dann der Wohnungseigentümer an der Einsatzstelle ein. Die Wohnung wurde diesem Übergeben und wir konnten Einsatzende melden.