Wohnungsöffnung für Betreuer und Rettungsdienst. Wohnung war leer.
Wohnung im 1.OG musste auf Grund Wasseraustritt geöffnet werden. Wasser lief bei Eintreffen bereits durch die Wohnung im Erdgeschoss in den Keller. Austritt wurde gestoppt und das Wasser abgesaugt.
Weil die Bewohnerin im 7.OG aus dem Bett gefallen war, wurde dem Rettungsdienst die Wohnungstüre geöffnet.
Die/der Bewohner einer Wohnung im EG wurde seit längerem nicht mehr gesehen. Parallel wurde versucht das gekippte Badfenster und die Wohnungstüre zu öffnen. Die Türe wurde ohne Schaden geöffnet und der Rettungsdienst konnte in die Wohnung. Die/der Bewohner war bereits länger verstorben.
Eine Bewohnerin öffnete dem Pflegedienst nicht die Türe, da der Schlüssel von innen steckte, kam dieser auch nicht in die Wohnung.
