Die BMA wurde durch einen Rauchaustritt in der Förderstrecke des Heizkraftwerkes ausgelöst. Ein Techniker war vor Ort und konnte sofort Entwarnung geben.
Da Wasser von der Decke in einen Laden tropfte, wurde die Feuerwehr und Polizei alarmiert. Der Wohnungsmieter war nicht zu Hause, daher musste die Wohnungstüre mittels ziehen des Zylinders geöffnet werden. Der Installateur übernahm alles weitere.
Die Bewohnerin im 2.OG hatte Herzprobleme und konnte dem Rettungsdienst die Wohnungstüre nicht mehr öffnen. Nach der sofortigen Türöffnung wurde die Dame leblos in der Wohnung aufgefunden und reanimiert und anschl. schonend über die Drehleiter abgeleitert.
Kein Einsatz für die Feuerwehr, da sich die Person in Kurzzeitpflege befindet.
Auf Grund eines technischen Defekts in der Sprinkleranlage löste die BMA aus.
Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Begrenzung. Der Fahrer lag ca. 100 m weiter im Geröllfeld. Die Polizei klärt die Ursache und Ablauf des Unfalls.
Für den Rettungsdienst musste eine Wohnung geöffnet werden. Die ältere Dame konnte die Türe nicht mehr selbstständig öffnen und lag ansprechbar auf dem Boden.
Anforderung FW zur Wohnungsöffnung für BRK – bei Eintreffen der FW öffnet Wohnungsinhaberin selbstständig die Türe – kein Eingreifen mehr erforderlich.
Anforderung der FW durch BRK zur Wohnungsöffnung. Vor Eintreffen der FW am Einsatzort wurde die FW durch das BRK wieder abbestellt. Einsatz wahr nicht mehr erforderlich – BRK in Wohnung.
