B 3 – Rauchentwicklung in Gebäude

Eine Aufmerksame Nachbarin hat den Rauchmelder in der betroffenen Wohnung gehört und auch Rauch aus einem geöffneten Fenster wahrgenommen. Sie verständigte umgehend die Leitstelle und damit die Feuerwehr. Bei Eintreffen der Feuerwehr konnte weder ein ausgelöster Rauchmelder noch Rauch festgestellt werden. Eine Kontrolle der betroffenen Wohnung ergab keine Feststellungen, es konnte jedoch Brandgeruch wahrgenommen werden. Die Wohnung wurde mit Wärmebildkamera kontrolliert – ohne Feststellungen. Dem inzwischen eingetroffenen Wohnungsbesitzer wurde die Wohnung übergeben und zur Kontrolle in den nächsten Stunden aufgefordert.