Anforderung der Drehleiter durch den Rettungsdienst zur patientenschonenden Rettung.
Wohnungsöffnung für Polizei und Rettungsdienst
Im weiteren Verlauf vom vorherigen Einsatz (Wassernot) wurde die Drohneneinheit zur Personensuche angefordert. Es wurden die Flussläufe der Starzlach sowie Ostrach abgesucht, die Suche musste wegen der einsetzenden Dunkelheit abgebrochen werden und wird am nächsten Morgen fortgesetzt.

Auf Grund eines ausgelösten privaten Rauchwarnmelders wurden wir alarmiert. Bei Eintreffen war der Wohnungsinhaber nicht vor Ort und die Wohnungstüre musste zur weiteren Abklärung gewaltsam geöffnet werden. Grund für die Auslösung ist vermutlich in der Verschmutzung des Rauchwarnmelders zu suchen. Während des laufenden Einsatzes traf dann der Wohnungseigentümer an der Einsatzstelle ein. Die Wohnung wurde diesem Übergeben und wir konnten Einsatzende melden.

Wohnungsöffnung nach Hausnotruf
Anforderung der Drohneneinheit zur Erkundung

Brandmeldeanlage ausgelöst ohne erkennbaren Grund.
Brand eines Wurzelstocks im Bachbett der Ostrach

Bewohner öffnete nach lautstarkem Klopfen selbstständig die Türe.
In einem Altenheim hat die Brandmeldeanlage intern ausgelöst. Wir kontrollierten das gesamte Gebäude, konnten aber keine Feststellungen machen.
