Die Brandmeldeanlage wurde durch Wasserdampf ausgelöst – kein Eingreifen für die Feuerwehr notwendig
Wahrnehmerbarer Brandgeruch nach vermeintlichem Blitzschlag, Kontrolle der betroffenen Räumlichkeiten und der Dachkonstruktion mit Wärmebildkamera – ohne Feststellungen.
Anforderung der Drehleiter durch den Rettungsdienst zur patientenschonenden Rettung
Nachforderung der Drehleiter zu einer unklaren Rauchentwicklung aus einem Abbruchgebäude.
Die Brandmeldeanlage wurde durch einen Versuch im Chemiesaal ausgelöst.
PKW mit Kraftstoffaustritt, Erstmaßnahmen durch die Feuerwehr, abschließende Maßnahmen wurden durch den Bauhof übernommen.
Ein Nachbar hörte einen Rauchmelder piepen und alarmierte die Feuerwehr, nach Öffnung und Kontrolle der Wohnung keine Feststellung.
gemeldeter Rauchgeruch und Verrauchung in Tiefgarage, vermutlich verursacht durch Reparaturarbeiten an PKW. Nach Kontrolle kein weiteres Eingreifen durch die Feuerwehr.
Brandmeldeanlage ausgelöst durch Baustaub bei Abrissarbeiten
Ein ausgelöster Rauchmelder beim Nachbarn und wahrnehmbarer Brandgeruch im Hausgang veranlasste die Bewohner eines Hauses den Notruf zu wählen. Da auf Klingen und Klopfen niemand reagierte, wurde die Türe gewaltsam geöffnet. In der Wohnung wurde dann eine tiefschlafende Person angetroffen, welche vorsorglich durch den Rettungsdienst untersucht wurde. Die Pizza im Backofen war nicht mehr zum Verzehr geeignet.