Wohnungsöffnung für Polizei und Rettungsdienst mit anschließender patientenschonender Rettung über Drehleiter
Bei einem Wendemanöver auf der B19 kam es zum Zusammenstoß zweier Fahrzeuge. Bei einem Fahrzeug löst das eCall System einen automatischen Notruf aus. Beim Eintreffen konnten glücklicherweise keine eingeschlossenen und verletzten Personen festgestellt werden. Unsere Maßnahmen beschränkten sich deshalb auf die Verkehrslenkung und Reinigung der Fahrbahn. Dies zog sich aufgrund der Tatsache, dass eines der Fahrzeuge nicht mehr zu bewegen war (und zudem mitten auf der Fahrbahn stand) etwas in die Länge.
Angebranntes Essen löste einen an den Hausnotruf angeschlossenen Rauchmelder aus. Wir kontrollierten die Küche mit der Wärmebildkamera und belüfteten kurz die Wohnung.
Brandmeldeanlage ausgelöst durch angebranntes Essen.
2 Kinder und 2 Hunde aus steckengebliebenen Aufzug befreit
Durch einen Versuch mittels Magnesiums, löste im Chemiesaal der Fachoberschule die Brandmeldeanlage aus. Das Schulgebäude wurde geräumt und der Chemiesaal belüftet. Nach kurzer Zeit konnten die Schüler das Schulgebäude wieder betreten und der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden.
Im Heizungskeller stand ca. 5 cm Wasser. Dieses dringt aktuell aufgrund des erhöhten Grundwasserspiegels ein. Ein Eingreifen durch die Feuerwehr war nicht erforderlich. Wir übergaben dem zuständigen Hausmeister die Einsatzstelle und rückten wieder ein.
Vermutlich durch Unachtsamkeit blieb das Ende von einem Stromkabel eines Staubsaugers außerhalb der Aufzugstüre. Nachdem automatischen Schließen der Aufzugstüren ging der Aufzug auf Störung und ließ sich nicht mehr Öffnen. Wir befreiten die Person und setzen zusammen mit dem Hausmeister den Aufzug außer Betrieb.
In einer Wohnung im 3. OG tropfte Wasser von der Decke. Nach längerer Suche konnten wir einen undichten Dachablauf als Ursache ausfindig machen.
Der Mitteiler meldete einen vermeintlichen Kaminbrand im Nachbarhaus, starker Dampf durch Kochen und eine Lichtspiegelung im Schirm des Kamin, führten zu dieser Annahme. Die Kontrolle vor Ort ergab keine Feststellungen.